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"Schwere" Krafträder

eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Mindestalter:   20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A
    21 Jahre für Trikes
    24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb

Krafträder
Hubraum   über 50 ccm oder
Geschwindigkeit   über 45 km/h
     
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Leistung   über 15 kW
     
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
Hubraum   über 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder
Höchstgeschwindigkeit   über 45 km/h
Leistung   über 15 kW

Gesetzlicher Mindestumfang der Ausbildung:

Theorie      
Grundunterricht   12 x 90 Min.  
    (6 x 90 Min. bei Vorbesitz)
Klassenspezifisch   4 x 90 Min.  

Praxis    
Überlandfahrten   5 x 45 Min.
Autobahnfahrten   4 x 45 Min.
Nachtfahrten   3 x 45 Min.

Praxis bei Vorbesitz der Klasse A1 und A2
Überlandfahrten   3 x 45 Min.
Autobahnfahrten   2 x 45 Min.
Nachtfahrten   1 x 45 Min.
unter Vorbehalt, bis Gesetzesänderung rechtskräftig


Bitte fragen Sie nach der Preisliste in der Geschäftsstelle. 

Unsere Ausbildungsmotorräder


Suzuki Gladius 650, 78 PS
in weiß und baugleich in rot-schwarz, NAGELNEU


Kawasaki 650 R

Es sind jederzeit Motorrad-Schnellkurse möglich. 
Fragen Sie einfach nach. Kontakt

Neuwertige Motorradbekleidung für das Fahrtraining steht unseren Fahrschülern kostenfrei zur Verfügung.
• Helme
• Jacken / Überjacken
• Hosen / Regenhosen
• Handschuhe
• Nierengurte
Aus hygienischen Gründen sind Schuhe ausgenommen.