Besonderes Aufbauseminar
Für Inhaber einer Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis auf Probe, die unter dem Einfluß von Alkohol oder anderer berauschender Mittel am Verkehr teilgenommen haben.
Quelle: Verkerhsportal.de
Ersterfassung zur Erkennung einer wiederholt auffälligen Person. Keine Unterrichtung durch das KBA, keine Maßnahme gegen den Betroffenen. Abzug von 1 Punkt im FEBS bei freiwilliger Teilnahme eines Fahreignungsseminars.
Die 3 Maßnahmestufen des FEBS:
1. Ermahnung - 4-5 Punkte
Fahrerlaubnisinhaber gilt als wiederholt auffälliger Kraftfahrer. Ermahnung mit Information über das FEBS. Hinweis auf freiwilligen Besuch eines Fahreignungsseminars mit 1 Punkt Abzug im System.
2. Verwarnung - 6-7 Punkte
Schärfere Verwarnung mit Hinweis auf drohende Entziehung der Fahrerlaubnis. Hinweis auf freiwilligen Besuch eines Fahreignungsseminars ohne Punktabzug.
3. Entziehung der Fahrerlaubnis - ab 8 Punkten
Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens nach 6 Monaten Sperrfrist und im Regelfall auf Grund eines positiven Gutachtens (MPU).
Wichtig!
Alle Maßnahmenstufen müssen durchlaufen werden. Die jeweilige Maßnahme wird nur beim erstmaligen Erreichen eines der genannten Punktestände ergriffen. Die Stufen können mehrfach durchlaufen werden.
Quelle: Rolf Dautel-Haußmann