http://heindl-fahrschule.de/uploads/images/fahrschule-14.png
http://heindl-fahrschule.de/uploads/images/fahrschule-link-sbs.png
Telefon 0841 482946 • info@heindl-fahrschule.de
  • Fahrschule
  • News
  • Was war
  • Kontakt
  • Team
  • Standorte und Unterrichtszeiten
  • Gästebuch

  • Klasse AM
  • Klasse A1
  • Klasse A2
  • Klasse A
  • Klasse B
  • Klasse B96
  • Klasse BE
  • Mofa
  • Aufbauseminar ASF

  • Impressum

Aufbauseminar ASF

Die Bezeichnung "Aufbauseminar für Kraftfahrer" umfaßt verschiedene Seminartypen, die wie folgt zu unterscheiden sind:

ASF - Aufbauseminar für Fahranfänger


Für Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe, die wegen während der Probezeit begangener Verkehrsstraftaten oder -ordnungswidrigkeiten durch die Fahrerlaubnisbehörde mit Fristsetzung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtet wurden (Anordnung). Eine Nichtteilnahme führt zum Entzug der Fahrerlaubnis (§ 2a Abs. 3 StVG)


Besonderes Aufbauseminar


Für Inhaber einer Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis auf Probe, die unter dem Einfluß von Alkohol oder anderer berauschender Mittel am Verkehr teilgenommen haben.

Quelle: Verkerhsportal.de

FEBS - Das neue Punktesystem


mit dem Punkte-Tachometer

 

Vormerkung - bis zu 3 Punkten

Ersterfassung zur Erkennung einer wiederholt auffälligen Person. Keine Unterrichtung durch das KBA, keine Maßnahme gegen den Betroffenen. Abzug von 1 Punkt im FEBS bei freiwilliger Teilnahme eines Fahreignungsseminars.

Die 3 Maßnahmestufen des FEBS:

1. Ermahnung - 4-5 Punkte
Fahrerlaubnisinhaber gilt als wiederholt auffälliger Kraftfahrer. Ermahnung mit Information über das FEBS. Hinweis auf freiwilligen Besuch eines Fahreignungsseminars mit 1 Punkt Abzug im System.

2. Verwarnung - 6-7 Punkte
Schärfere Verwarnung mit Hinweis auf drohende Entziehung der Fahrerlaubnis. Hinweis auf freiwilligen Besuch eines Fahreignungsseminars ohne Punktabzug.

3. Entziehung der Fahrerlaubnis - ab 8 Punkten
Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens nach 6 Monaten Sperrfrist und im Regelfall auf Grund eines positiven Gutachtens (MPU).

Wichtig!
Alle Maßnahmenstufen müssen durchlaufen werden. Die jeweilige Maßnahme wird nur beim erstmaligen Erreichen eines der genannten Punktestände ergriffen. Die Stufen können mehrfach durchlaufen werden.

Quelle: Rolf Dautel-Haußmann